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13. Oktober 2009

Babylon/Mitte, FAU, Arbeitsgericht.

Bereits vor kurzem veröffentlichten wir die Mail der FAU bzgl. des Boykottwiderrufs in der Causa Babylon/Mitte. Jetzt hat die FAU eine ausführliche Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen nachgereicht. Wir reichen weiter:

Pressemitteilung der FAU Berlin
Berlin, den 13. Oktober 2009

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

"Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?", fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. "Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen."

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. "Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken", empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. "Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden", so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in
einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

FAU Berlin und FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte

Weitere Informationen:
http://prekba.blogsport.de
http://www.fau.org/berlin

8. Oktober 2009

Kino Babylon/Mitte: Boykott-Aufruf beendet.

Die FAU informiert heute in einer Rundmail:
Liebe UnterstützerInnen,

die FAU ruft ab sofort nicht mehr zum Boykott des Kino Babylon Mitte auf. Dies hat u.a. auch einen rechtlichen Hintergrund und könnte bei Zuwiderhandlung juristische Folgen für uns und Euch haben. Deshalb fordern wir Euch alle umgehend auf, die Verbreitung unserer Aufrufe zum Boykott gegen das Babylon Mitte zu unterlassen, Materialien mit dem Boykott-Aufruf nicht weiter zu verbreiten, Internetbanner mit Boykott-Aufrufen von Euren Seiten zu nehmen und vergleichbares zu unterlassen.

Weitere Informationen folgen.

Eure FAU Berlin

Klingt ominös. Bin gespannt, was da kommt.

13. Juli 2009

Boykott gegen das Babylon Mitte!

schon zweimal wurde an dieser Stelle auf die prekären Arbeitsverhältnisse im Kino Babylon Mitte hingewiesen. In diesem Sinne möchte ich auch folgenden Boykottaufruf unterstützen (und werde ihm Folge leisten):

Seit Mitte Juni wird im Kino Babylon Mitte ein Arbeitskampf geführt. Hintergrund ist, dass die Geschäftsleitung sich weigert, über einen Haustarifvertrag zu verhandeln, der von der Gewerkschaft FAU in enger Zusammenarbeit mit der Belegschaft entworfen wurde. Dieser Tarifvertrag fordert Löhne auf einem würdigen Niveau, Nacht- und Feiertagszuschläge, die sofortige Umwandlung aller befristeten in unbefristete Verträge, eine ordentliche Entlohnung von PraktikantInnen, kurzum: das sofortige Ende prekärer Verhältnisse im Babylon Mitte. Aufgrund der fortdauernden Sturheit der Geschäftsleitung sieht sich nun die Gewerkschaft gezwungen, zu einem Mittel zu greifen, dass sie gerne vermieden hätte:

Die FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte und die FAU Berlin appellieren an alle, das Kino Babylon Mitte solange zu meiden, bis die Geschäftsleitung ernsthafte Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufgenommen hat. Die FAU macht damit von ihrem legitimen Recht Gebrauch, als Gewerkschaft zum Boykott aufzurufen. Boykottaufrufe stehen unter dem Schutz des Artikels 5 im Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und sind vom Bundesarbeitsgericht als legitimes Arbeitskampfmittel anerkannt.

Sie als zahlende Gäste des Babylon Mitte haben eine entscheidende Einflussmöglichkeit, um die Belegschaft des Babylon in ihrem Arbeitskampf zu unterstützen. Zeigen Sie sich solidarisch und bleiben Sie dem Babylon Mitte fern, solange die Geschäftsleitung nicht zu Verhandlungen bereit ist.

Teilen Sie ebenso Ihr Fernbleiben und die Gründe der Babylon-Geschäftsleitung mit. Ein Musterschreiben finden Sie hier: http://prekba.blogsport.de/images/Babylon_Boykott_Musterschreiben.rtf

Sobald im Babylon Mitte die eingeforderten Arbeitsbedingungen herrschen, können Sie wieder -- und dann umso mehr -- mit bestem Gewissen das Babylon Mitte besuchen.

Blog mit Hintergründen und aktuellen Informationen: http://prekba.blogsport.de